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Ladekran-Ausbildung

 

Erwerb des Fahrausweises für Krane u.a. nach BGV D6, BGG 921 und BGI 555 durch einen geprüften Ausbilder für Kranführer

 

Hinweis: Ladekranscheine, die an eintägigen Schulungen erworben werden, widersprechen dem BG-Grundsatz 921 und sind somit ungültig. Ebenso sind von "selbsternannten Prüfern oder Ausbildern" ausgestellte Kranscheine nicht gültig. Eine Ausbildung als Fahrlehrer, Gefahrgutbeauftragter, Techniker usw. oder eine Zertifizierung ISO/AZAV allein reichen nicht aus!  

 

Tipp: Wählen Sie eine seriöse Ausbildung und lassen Sie sich vor der Lehrgangsanmeldung immer das Zertifikat des Ausbilders zeigen! 

  

 

Inhalte:

 

  •  Vorschriften für Ladekrane
  •  Kranphysik
  •  Gefährdungen
  •  Hydraulik, Winden, Hub- und Zuggeräte
  •  Steuereinrichtungen und Steuerstände
  •  Kranprüfungen
  •  Kranbetrieb
  •  Anschlagen von Lasten

 

 

Dauer:      2-tägig, 

                 bei Bedarf auch 3- bis 5-tägig möglich 

 

Termine:   nach Vereinbarung   

 

 

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