Erwerb des Fahrausweises für Krane u.a. nach BGV D6, BGG 921 und BGI 555 durch einen geprüften Ausbilder für Kranführer
Hinweis: Ladekranscheine, die an eintägigen Schulungen erworben werden, widersprechen dem BG-Grundsatz 921 und sind somit ungültig. Ebenso sind von "selbsternannten Prüfern oder Ausbildern" ausgestellte Kranscheine nicht gültig. Eine Ausbildung als Fahrlehrer, Gefahrgutbeauftragter, Techniker usw. oder eine Zertifizierung ISO/AZAV allein reichen nicht aus!
Tipp: Wählen Sie eine seriöse Ausbildung und lassen Sie sich vor der Lehrgangsanmeldung immer das Zertifikat des Ausbilders zeigen!
Inhalte:
Dauer: 2-tägig,
bei Bedarf auch 3- bis 5-tägig möglich
Termine: nach Vereinbarung