Fahrerlaubnis-Klasse AM 

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

 

  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

 

  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

 

Mindestalter: 15 Jahre 

 

kein Vorbesitz erforderlich

 

Einschluss: keine

 

 

AM15: Eine Erfolgsgeschichte

Großer Erfolg des Modellprojekts AM15 in Sachsen-Anhalt

 

Rund 88 Prozent der 15-jährigen in Sachsen-Anhalt nahmen 2014 die Möglichkeit wahr, bereits mit 15 Jahren den Mopedführerschein zu erwerben. Die darüber hinaus geringe Nichtbestehensquote von unter 20 Prozent spreche für die hohe Akzeptanz und Motivation hinsichtlich AM15. ... In Sachen Verkehrssicherheit seien die jugendlichen Mopedfahrer nicht auffällig geworden. So seien 2014 nur insgesamt 53 AM15-Inhaber an Unfällen in Sachsen-Anhalt beteiligt gewesen, wobei lediglich 39 die Unfälle selbst verursacht hätten. Der 1. stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände Peter Glowalla beglückwünschte Sachsen- Anhalt zu seinem Mut, gemeinsam mit Thüringen und Sachsen das Modellprojekt AM15 realisiert zu haben. "Die Klasse AM als `Beiwerk`zur Klasse B zu vergeben, macht in Sachsen Verkehrssicherheit wenig Sinn", betonte er.    

(Quelle: Zeitschrift "Fahrschule" 05/2015)  

 

Die Generation Handy entdeckt das Moped wieder

Weil man in Sachsen schon ab 15 aufs Kleinkraftrad darf, ist das Interesse stark gestiegen. Das Verkehrsministerium will sich nun für mehr Tempo einsetzen.

 

Lange Zeit hat die Industrie geklagt, dass sie zu wenige Mopeds los wird. Doch seit Mai 2013, seit es in Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen den Mopedführerschein ab 15 gibt, ist das anders. "Die Zahl der Führerschein-Prüfungen für die Moped-Klasse AM stieg in Sachsen von 2012 zu 2013 um 372 Prozent", sagt Roland Werner, Staatssekretär im Verkehrsministerium. Laut sächsischem Fahrlehrerverband haben bis Ende Juni 2014 knapp 2.600 15-jährige im Freistaat die praktische Mopedprüfung abgelegt. Etwa ein Fünftel davon fiel durch. "Das ist deutlich weniger als bei der Autoprüfung", sagt Landesvorsitzender Andreas Grünewald. Ein Beleg dafür, dass sich die jungen Leute durchaus ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen würden. ...

Besonders gefragt ist der Mopedführerschein mit 15 auf dem Land, wo weniger öffentliche Verkehrsmittel fahren. ...

Als problematisch empfinden die Fahrlehrer, dass Mopeds auf 45 km/h begrenzt sind. "Damit können sie bei Tempo 50 in der Ortschaft nicht im Verkehr mitrollen, was unnötige Überholmanöver und Unfallgefahren nach sich zieht", sagt Grünewald. Laut Staatssekretär Werner ist Tempo 45 eine europäische Vorgabe. "Wir wollen uns aber auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz für 50 einsetzen", sagt er.  

(Quelle: Freie Presse 07/2014)  

 

Junge Verkehrsteilnehmer
Der Modellversuch seit Mai 2013 in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
AM 15.doc
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