Ankunft des neuen Fahrschul-LKW
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Seit 2009 hat sich in Bezug auf die LKW-Fahrerlaubnis grundlegendes geändert. Alle Personen, die den Führerschein gewerblich nutzen, müssen zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine sogenannte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ablegen.

 

Wir geben Ihnen Auskunft, ob im Einzelfall eine Befreiung vom BKrFQG zutrifft.

 

Seit 2013 wurde das Mindestalter für die großen LKW-Klassen C und CE auf 21 Jahre heraufgesetzt. Nur für folgenden Personenkreis gilt das Mindestalter für den Erwerb der LKW-Fahrerlaubnis Kl. C und CE von 18 Jahren:

 

  •  Berufskraftfahrer mit 3-jähriger Berufsausbildung
  •  Straßenwärter mit 3-jähriger Berufsausbildung
  •  Berufsfeuerwehrleute 
  •  Fahrer von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der Rettungsdienste,         des Technischen Hilfswerks, des Katastrophenschutzes
  •  Fahrer von Fahrzeugen zu Reparatur-, Prüfungs- und Wartungszwecken in gewerblichen Fahrzeugwerkstätten

 

Lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Angebot erstellen.

 

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zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

freie Termine      Module BKrFQG:

 

 

15.06.2024 (Modul 5)

ausgebucht

 

20.07.2024 (Modul 4) 

8 Plätze frei

 

24.08.2024 (Modul 1)

10 Plätze frei

 

21.09.2024 (Modul 2)

10 Plätze frei

 

19.10.2024 (Modul 3)

10 Plätze frei

 

16.11.2024 (Modul 4)

10 Plätze frei

 

07.12.2024 (Modul 5)

10 Plätze frei

 

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Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

03.04.2024

 

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LKW-Theoriekurs:

 

05.03.2024