Seit 2009 hat sich in Bezug auf die LKW-Fahrerlaubnis grundlegendes geändert. Alle Personen, die den Führerschein gewerblich nutzen, müssen zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine sogenannte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ablegen.
Wir geben Ihnen Auskunft, ob im Einzelfall eine Befreiung vom BKrFQG zutrifft.
Seit 2013 wurde das Mindestalter für die großen LKW-Klassen C und CE auf 21 Jahre heraufgesetzt. Nur für folgenden Personenkreis gilt das Mindestalter für den Erwerb der LKW-Fahrerlaubnis Kl. C und CE von 18 Jahren:
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zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
24.08.2024 (Modul 1)
8 Plätze frei
09.09.2024 (Modul 1)
15 Plätze frei
10.09.2024 (Modul 2)
15 Plätze frei
11.09.2024 (Modul 3)
15 Plätze frei
12.09.2024 (Modul 4)
15 Plätze frei
13.09.2024 (Modul 5)
15 Plätze frei
21.09.2024 (Modul 2)
10 Plätze frei
19.10.2024 (Modul 3)
10 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
10 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
10 Plätze frei
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
29.05.2024
(5 Plätze frei)
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Sportboot-Führerschein:
10.04.2024
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LKW-Theoriekurs:
29.07.2024