Feuerwehr-Führerschein gemäß Sächsischer Fahrberechtigungsverordnung:

 

Die Freiwilligen Feuerwehren, die nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ehrenamtlichen Helfern den Erwerb einer besonderen Fahrberechtigung, den sogenannten "Feuerwehr-Führerschein", zum Führen von Einsatzfahrzeugen ermöglichen.

 

Mit der Fahrberechtigung dürfen die ehrenamtlichen Angehörigen der genannten Organisationen und Einrichtungen Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bis 4,75 Tonnen oder sogar bis 7,5 Tonnen auf öffentlichen Straßen führen. Die Fahrberechtigung gilt auch für das Fahren mit Anhänger, sofern die Zug-Kombination die jeweils zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt.

 

Die Fahrberechtigung berechtigt nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Organisationen oder Einrichtungen (keine Privatfahrten oder sonstigen gewerblichen Fahrten).

 

Der Antragsteller muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

  •  ehrenamtliche Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen oder Einrichtungen
  •  Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
  •  Nachweis über erfolgreiche Absolvierung der Einweisung und Prüfung


Sächsische Fahrberechtigungsverordnung
Gesetzestext
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zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

freie Termine      Module BKrFQG:

 

 

24.08.2024 (Modul 1)

8 Plätze frei

 

09.09.2024 (Modul 1)

15 Plätze frei

 

10.09.2024 (Modul 2)

15 Plätze frei

 

11.09.2024 (Modul 3)

15 Plätze frei

 

12.09.2024 (Modul 4)

15 Plätze frei

 

13.09.2024 (Modul 5)

15 Plätze frei

 

21.09.2024 (Modul 2)

10 Plätze frei

 

19.10.2024 (Modul 3)

10 Plätze frei

 

16.11.2024 (Modul 4)

10 Plätze frei

 

07.12.2024 (Modul 5)

10 Plätze frei

 

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Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

29.05.2024

(5 Plätze frei)

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Sportboot-Führerschein:

 

10.04.2024

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LKW-Theoriekurs:

 

29.07.2024