Die Bewerber um eine Fahrerlaubnis erhalten von uns den vollständig ausgefüllten Fahrerlaubnisantrag, der in der zuständigen Führerscheinstelle des Wohnsitzes einzureichen ist. Dabei ist folgendes zu beachten bzw. mit beizufügen:
Beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren außerdem:
Für Fahrerlaubnisbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit bzw. bei Fahrerlaubnisumschreibungen gelten besondere Bestimmungen, über die wir gern Auskunft erteilen.
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
15.06.2024 (Modul 5)
ausgebucht
20.07.2024 (Modul 4)
8 Plätze frei
24.08.2024 (Modul 1)
10 Plätze frei
21.09.2024 (Modul 2)
10 Plätze frei
19.10.2024 (Modul 3)
10 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
10 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
10 Plätze frei
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
03.04.2024
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LKW-Theoriekurs:
05.03.2024