Die Bewerber um eine Fahrerlaubnis erhalten von uns den vollständig ausgefüllten Fahrerlaubnisantrag, der in der zuständigen Führerscheinstelle des Wohnsitzes einzureichen ist. Dabei ist folgendes zu beachten bzw. mit beizufügen:
Beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren außerdem:
Für Fahrerlaubnisbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit bzw. bei Fahrerlaubnisumschreibungen gelten besondere Bestimmungen, über die wir gern Auskunft erteilen.
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Aktuelle Termine:
Module BKrFQG:
22.02.2021 (Modul 1)
23.02.2021 (Modul 2)
24.02.2021 (Modul 4)
25.02.2021 (Modul 5)
26.02.2021 (Modul 3)
12.03.2021 (Modul 4)
16.04.2021 (Modul 1)
23.04.2021 (Modul 2)
07.05.2021 (Modul 3)
____________________
Termine Theorieunterricht alle Fahrerlaubnisklassen - nur mit Voranmeldung
____________________
Wir befinden uns in der 14. Woche der Fahrschulschließung seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 und bitten um Ihr Verständnis bei längeren Wartezeiten.