Berufskraftfahrer-Qualifikation
Termine
Für alle Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraftverkehr oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, gilt das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG).
Befreiungen gibt es z.B. für:
- Bundeswehr, Polizei, Zoll, Kat-Schutz, Feuerwehr, Rettungsdienste
- Handwerker im Rahmen der "Handwerkerregelung" (Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt)
Die aktuellen Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
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