Schulung der Fahrzeugführer nach ADR/GGVSEB:
Seit dem Jahr 2000 wurden in der Fahrschule Oehm unzählige Gefahrgutfahrer ausgebildet. Viele kommen in regelmäßigen Abständen wieder, denn aller 5 Jahre ist eine Auffrischung des Gefahrgutscheins -auch ADR-Schein genannt- erforderlich.
Im "ADR" sind die international gültigen Gefahrgutvorschriften zusammengefasst. "GGVSEB" ist die Abkürzung für Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschiff und stellt die deutsche Verordnung dar.
Gefahrgüter werden in folgende Klassen eingeteilt:
1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
2: Gase
3: Entzündbare flüssige Stoffe
4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
4.2: Selbstentzündliche Stoffe
4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
5.2: Organische Peroxide
6.1: Giftige Stoffe
6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
7: Radioaktive und spaltbare Stoffe
8: Ätzende Stoffe
9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Wir erteilen gern Auskunft, welchen ADR-Schein mit welcher ADR-Klasse Sie für den jeweiligen Transport benötigen.
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
09.12.2023 (Modul 3)
--> ausgebucht
09.03.2024 (Modul 1)
--> noch 2 Plätze frei
13.04.2024 (Modul 2)
--> noch 8 Plätze frei
25.05.2024 (Modul 3)
--> noch 2 Plätze frei
15.06.2024 (Modul 5)
20.07.2024 (Modul 4)
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
03.01.2024
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Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG:
06.02.2024