Erwerb des Fahrausweises für Krane u.a. nach BGV D6, BGG 921 und BGI 555 durch einen geprüften Ausbilder für Kranführer
Hinweis: Ladekranscheine, die an eintägigen Schulungen erworben werden, widersprechen dem BG-Grundsatz 921 und sind somit ungültig. Ebenso sind von "selbsternannten Prüfern oder Ausbildern" ausgestellte Kranscheine nicht gültig. Eine Ausbildung als Fahrlehrer, Gefahrgutbeauftragter, Techniker usw. oder eine Zertifizierung ISO/AZAV allein reichen nicht aus!
Tipp: Wählen Sie eine seriöse Ausbildung und lassen Sie sich vor der Lehrgangsanmeldung immer das Zertifikat des Ausbilders zeigen!
Inhalte:
Termine: nach Vereinbarung
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
09.12.2023 (Modul 3)
--> ausgebucht
09.03.2024 (Modul 1)
--> noch 2 Plätze frei
13.04.2024 (Modul 2)
--> noch 8 Plätze frei
25.05.2024 (Modul 3)
--> noch 2 Plätze frei
15.06.2024 (Modul 5)
20.07.2024 (Modul 4)
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
03.01.2024
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Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG:
06.02.2024