Erwerb des Fahrausweises für Krane u.a. nach BGV D6, BGG 921 und BGI 555 durch einen geprüften Ausbilder für Kranführer
Hinweis: Ladekranscheine, die an eintägigen Schulungen erworben werden, widersprechen dem BG-Grundsatz 921 und sind somit ungültig. Ebenso sind von "selbsternannten Prüfern oder Ausbildern" ausgestellte Kranscheine nicht gültig. Eine Ausbildung als Fahrlehrer, Gefahrgutbeauftragter, Techniker usw. oder eine Zertifizierung ISO/AZAV allein reichen nicht aus!
Tipp: Wählen Sie eine seriöse Ausbildung und lassen Sie sich vor der Lehrgangsanmeldung immer das Zertifikat des Ausbilders zeigen!
Inhalte:
Termine: nach Vereinbarung
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
16.11.2024 (Modul 4)
--> ausgebucht !!!
07.12.2024 (Modul 5)
2 Plätze frei
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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:
08.10.2024
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
27.11.2024
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
15.11.2024