Die Gefahrgut-Auffrischung muss von allen Fahrzeugführern absolviert werden, die ihre gültige ADR-Bescheinigung verlängern möchten. Ziel der Auffrischung ist die Vertiefung und Auffrischung des Wissens sowie die Vermittlung von Neuerungen im Gefahrgutrecht.
Die Auffrischung ist im gesamten letzten Jahr vor Ablauf des Gültigkeitsdatums ohne Einbuße der Gültigkeitsdauer möglich. Die nächste Gültigkeit verlängert sich immer um 5 Jahre, gerechnet vom Datum der letzten Gültigkeit.
Beispiel: ADR-Bescheinigung gültig bis 10.12.2021
Auffrischung möglich im Zeitraum vom 11.12.2020 bis 10.12.2021
ADR-Bescheinigung weiter gültig bis 10.12.2026
Termine (2-tägig einschl. IHK-Prüfung):
05.03.2021/ 06.03.2021
18.06.2021/ 19.06.2021
12.11.2021/ 13.11.2021
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Geplante Termine:
Module BKrFQG:
LKW-Theoriekurs: 15.03.2021
Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG: 24.03.2021
Aufgrund der aktuellen Situation sind kurzfristige Stornierungen möglich. ____________________
Wir befinden uns in der 21. Woche der Fahrschulschließung seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 und bitten um Verständnis bei längeren Wartezeiten.