Die Gefahrgut-Auffrischung muss von allen Fahrzeugführern absolviert werden, die ihre gültige ADR-Bescheinigung verlängern möchten. Ziel der Auffrischung ist die Vertiefung und Auffrischung des Wissens sowie die Vermittlung von Neuerungen im Gefahrgutrecht.

 

Die Auffrischung ist im gesamten letzten Jahr vor Ablauf des Gültigkeitsdatums ohne Einbuße der Gültigkeitsdauer möglich. Die nächste Gültigkeit verlängert sich immer um 5 Jahre, gerechnet vom Datum der letzten Gültigkeit.

 

Beispiel: ADR-Bescheinigung gültig bis 10.12.2021

             Auffrischung möglich im Zeitraum vom 11.12.2020 bis 10.12.2021

             ADR-Bescheinigung weiter gültig bis 10.12.2026

 

 

Termine (2-tägig einschl. IHK-Prüfung):

   

17.11.2023/ 18.11.2023

 

 

Anmeldeformular zum Ausdrucken
Anmeldeformular Fahrschule Oehm.doc
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zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

Module BKrFQG:

 

21.10.2023 (Modul 1)

--> ausgebucht

 

23.10.2023 (Modul 1)

24.10.2023 (Modul 2)

25.10.2023 (Modul 3)

26.10.2023 (Modul 4)

27.10.2023 (Modul 5)

 

11.11.1023 (Modul 2)

--> ausgebucht

 

09.12.2023 (Modul 3) 

--> ausgebucht

____________________ 

 

Sportboot-Führerschein See/ Binnen:

 

03.11.2023 

___________________

 

Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

07.11.2023