Die Gefahrgut-Auffrischung muss von allen Fahrzeugführern absolviert werden, die ihre gültige ADR-Bescheinigung verlängern möchten. Ziel der Auffrischung ist die Vertiefung und Auffrischung des Wissens sowie die Vermittlung von Neuerungen im Gefahrgutrecht.
Die Auffrischung ist im gesamten letzten Jahr vor Ablauf des Gültigkeitsdatums ohne Einbuße der Gültigkeitsdauer möglich. Die nächste Gültigkeit verlängert sich immer um 5 Jahre, gerechnet vom Datum der letzten Gültigkeit.
Beispiel: ADR-Bescheinigung gültig bis 10.12.2021
Auffrischung möglich im Zeitraum vom 11.12.2020 bis 10.12.2021
ADR-Bescheinigung weiter gültig bis 10.12.2026
Termine (2-tägig einschl. IHK-Prüfung):
08.11.2024/ 09.11.2024
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
09.09.2024 (Modul 1)
5 Plätze frei
10.09.2024 (Modul 2)
5 Plätze frei
11.09.2024 (Modul 3)
6 Plätze frei
12.09.2024 (Modul 4)
6 Plätze frei
13.09.2024 (Modul 5)
6 Plätze frei
21.09.2024 (Modul 2)
6 Plätze frei
19.10.2024 (Modul 3)
6 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
10 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
10 Plätze frei
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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:
08.10.2024
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
27.11.2024
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
25.11.2024