Fahrerlaubnis-Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: keine
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
20.07.2024 (Modul 4)
2 Plätze frei
24.08.2024 (Modul 1)
10 Plätze frei
09.09.2024 (Modul 1)
15 Plätze frei
10.09.2024 (Modul 2)
15 Plätze frei
11.09.2024 (Modul 3)
15 Plätze frei
12.09.2024 (Modul 4)
15 Plätze frei
13.09.2024 (Modul 5)
15 Plätze frei
21.09.2024 (Modul 2)
10 Plätze frei
19.10.2024 (Modul 3)
10 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
10 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
10 Plätze frei
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
03.04.2024
(ausgebucht)
29.05.2024
(6 Plätze frei)
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Sportboot-Führerschein:
10.04.2024
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LKW-Theoriekurs:
29.07.2024