Fahrerlaubnis-Klasse L:

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Vorbesitz: nicht erforderlich

 

Einschluss: keine

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

freie Termine      Module BKrFQG:

 

20.07.2024 (Modul 4) 

2 Plätze frei

 

24.08.2024 (Modul 1)

10 Plätze frei

 

09.09.2024 (Modul 1)

15 Plätze frei

 

10.09.2024 (Modul 2)

15 Plätze frei

 

11.09.2024 (Modul 3)

15 Plätze frei

 

12.09.2024 (Modul 4)

15 Plätze frei

 

13.09.2024 (Modul 5)

15 Plätze frei

 

21.09.2024 (Modul 2)

10 Plätze frei

 

19.10.2024 (Modul 3)

10 Plätze frei

 

16.11.2024 (Modul 4)

10 Plätze frei

 

07.12.2024 (Modul 5)

10 Plätze frei

 

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Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

03.04.2024

(ausgebucht)

 

29.05.2024

(6 Plätze frei)

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Sportboot-Führerschein:

 

10.04.2024

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LKW-Theoriekurs:

 

29.07.2024