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Schulung der Fahrzeugführer nach ADR/ GGVSEB

 

 

Seit dem Jahr 2000 wurden in der Fahrschule Oehm unzählige Gefahrgutfahrer ausgebildet. Viele kommen in regelmäßigen Abständen wieder, denn aller 5 Jahre ist eine Auffrischung des Gefahrgutscheins -auch ADR-Schein genannt- erforderlich.

 

Im "ADR" sind die international gültigen Gefahrgutvorschriften zusammengefasst. "GGVSEB" ist die Abkürzung für Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschiff und stellt die deutsche Verordnung dar.

 

Gefahrgüter werden in folgende Klassen eingeteilt:

 

1:     Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

2:     Gase

3:     Entzündbare flüssige Stoffe

4.1:  Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive                   feste Stoffe

4.2:  Selbstentzündliche Stoffe

4.3:  Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

5.1:  Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

5.2:  Organische Peroxide

6.1:  Giftige Stoffe

6.2:  Ansteckungsgefährliche Stoffe

7:     Radioaktive und spaltbare Stoffe

8:     Ätzende Stoffe

9:     Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände  

 

 

Wir erteilen gern Auskunft, welcher ADR-Schein mit welcher ADR-Klasse für den jeweiligen Transport benötigt wird.

 

 

Flyer Gefahrgutausbildung ADR/ GGVSEB
Flyer Gefahrgut 2025.pdf
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