Für alle Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraftverkehr oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, gilt das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG).
Befreiungen gibt es z.B. für:
- Bundeswehr, Polizei, Zoll, Kat-Schutz, Feuerwehr, Rettungsdienste
- Handwerker im Rahmen der "Handwerkerregelung" (Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht
um die Hauptbeschäftigung handelt)