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Mofa-Prüfbescheinigung:

 

Der Mofa-Schein ist keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne. Zum Führen von Mofas bis 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Hierzu ist die Teilnahme in der Fahrschule an 6 Theorie-Doppelstunden sowie einer Praxis-Doppelstunde vorgeschrieben. Die Prüfung wird lediglich in der Theorie absolviert.

 

Mindestalter: 15 Jahre

 

Vorbesitz:     nicht erforderlich

 

 

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