Mofa-Prüfbescheinigung:
Der Mofa-Schein ist keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne. Zum Führen von Mofas bis 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Hierzu ist die Teilnahme in der Fahrschule an 6 Theorie-Doppelstunden sowie einer Praxis-Doppelstunde vorgeschrieben. Die Prüfung wird lediglich in der Theorie absolviert.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich