Fahrerlaubnis-Klasse A1:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht
übersteigt und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: Kl. AM
Fahrerlaubnis-Schlüsselzahl B196:
Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 in Deutschland ohne Theorie- und Praxisprüfung unter folgenden Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerlaubnisbesitz Kl. B mind. 5 Jahre
- Teilnahmebescheinigung der Fahrschule nach Absolvierung von mindestens 4 Doppelstunden Theorie- und 5 Doppelstunden Praxisunterricht