- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit bei Kl. L:
40 km/h, bei Anhängerbetrieb 25 km/h
- Einschluss der Kl. L bei Kl. B
- Einschluss der Kl. T bei Kl. CE
- Einschluss der Kl. AM bei Kl. T
- Für den Erwerb der Kl. L ist kein praktischer Unterricht und auch keine praktische Prüfung vorgeschrieben.