Klasse B - fahrschule-oehms Webseite!

Fahrerlaubnis-Klasse B:

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.)

 

 

Vorbesitz:      nicht erforderlich

 

Einschluss:    Kl. AM und L

 

Mindestalter: 17 Jahre für Begleitetes Fahren

                    18 Jahre ohne Begleitpersonen

 

Zu Abweichungen vom Mindestalter mit wichtiger Begründung entscheidet das zuständige Landratsamt/ Verkehrsamt zusammen mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

  

 

 

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