Im Rahmen des Förderprogramms "Ausbildung" werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 Tonnen) sind.
Allerdings sind verpflichtende Weiterbildungen, wie z.B. die Berufskraftfahrer-Weiterbildung gemäß BKrFQG und die Gefahrgut-Auffrischung gemäß ADR nicht förderfähig.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Alle Infos und Antragsformulare unter www.balm.bund.de.
Sobald der neue Bundeshaushalt für die Förderperiode 2025 beschlossen wurde, informiert das BALM umgehend über die Möglichkeiten der Antragstellung in den jeweiligen Förderprogrammen.