Ärztliche Untersuchungen - fahrschule-oehms Webseite!

Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T müssen zusammen mit dem Führerscheinantrag eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (z.B. Optiker) einreichen, die nicht älter als 2 Jahre sein darf.

 

 

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Bewerber um eine Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E müssen zusammen mit dem Führerscheinantrag ein augenärztliches Zeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung bzw. eine arbeitsmedizinische Bescheinigung einreichen, die nicht älter als 1 Jahr sein darf.

 

Wir unterstützen unsere Fahrerlaubnisbewerber bei der Suche nach dem geeigneten Arzt.  

 

 

 

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