Ladekran-Ausbildung

Erwerb des Fahrausweises für Krane nach BGV D6, BGG 921 und BGI 555 – durchgeführt von einem geprüften Kranführerausbilder.


Wichtig:
Eintägige Schulungen oder Scheine von nicht qualifizierten „Ausbildern“ sind ungültig und verstoßen gegen den BG-Grundsatz 921.

Tipp: Vor der Anmeldung immer das Zertifikat des Ausbilders zeigen lassen!


Lehrinhalte:

  • Vorschriften und Sicherheit
  • Grundlagen der Kranphysik
  • Gefährdungen im Kranbetrieb
  • Hydraulik & Hubtechnik
  • Steuereinrichtungen
  • Kranprüfungen
  • Lasten richtig anschlagen


Dauer: 2 Tage (optional 3–5 Tage)

Termine: nach Vereinbarung

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