Ladekran-Ausbildung
Erwerb des Fahrausweises für Krane nach BGV D6, BGG 921 und BGI 555 – durchgeführt von einem geprüften Kranführerausbilder.
Wichtig:
Eintägige Schulungen oder Scheine von nicht qualifizierten „Ausbildern“ sind ungültig und verstoßen gegen den BG-Grundsatz 921.
Tipp: Vor der Anmeldung immer das Zertifikat des Ausbilders zeigen lassen!
Lehrinhalte:
- Vorschriften und Sicherheit
- Grundlagen der Kranphysik
- Gefährdungen im Kranbetrieb
- Hydraulik & Hubtechnik
- Steuereinrichtungen
- Kranprüfungen
- Lasten richtig anschlagen
Dauer: 2 Tage (optional 3–5 Tage)
Termine: nach Vereinbarung