Förderprogramme für den Güterkraftverkehr


  BALM-Förderprogramm „Ausbildung“ – Unterstützung für Unternehmen im Güterkraftverkehr

Im Rahmen des Förderprogramms „Ausbildung“ können Unternehmen des Güterkraftverkehrs finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten durchführen.


Wer ist förderberechtigt?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die
Güterkraftverkehr gemäß § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und
Eigentümer oder Halter von mindestens einem schweren Nutzfahrzeug (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind, das in Deutschland zugelassen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist.

Welche Weiterbildungen sind nicht förderfähig?

Verpflichtende Schulungen sind ausgeschlossen, z. B.:
die Berufskraftfahrer-Weiterbildung gemäß BKrFQG
die Gefahrgut-Auffrischung gemäß ADR

Wichtige Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) entscheidet im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens und abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Informationen und Antragsunterlagen stehen online auf der BALM-Website bereit: www.balm.bund.de

Förderperiode 2025

Sobald der neue Bundeshaushalt verabschiedet ist, informiert das BALM umgehend über den Start der Antragstellung und die möglichen Förderprogramme.