Eckdaten zu den Traktor-Fahrerlaubnisklassen
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit bei Kl. L: 40 km/h, bei Anhängerbetrieb 25 km/h
- Einschluss der Kl. L bei Kl. B
- Einschluss der Kl. T bei Kl. CE
- Einschluss der Kl. AM bei Kl. T
- Für den Erwerb der Kl. L ist kein praktischer Unterricht und auch keine praktische Prüfung vorgeschrieben.
Dokumente:
Anmeldeformular
Fahrerlaubnis-Klasse L:
Mit der Klasse L dürfen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h geführt werden.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: keiner
Einschluss: keiner
Fahrerlaubnis-Klasse T:
Mit der Klasse T dürfen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen bis 40 km/h (jeweils mit Anhänger) gefahren werden.
Mindestalter:
- 16 Jahre (bis 40 km/h)
- 18 Jahre (bis 60 km/h)
Vorbesitz: keiner
Einschluss: AM und L
Kraft trifft Kontrolle: Bei uns lernst du den sicheren Umgang mit landwirtschaftlichen Maschinen. Ob Hof, Feld oder Straße – wir zeigen dir, wie du Traktoren souverän und verantwortungsvoll beherrschst.