Eckdaten zu den Traktor-Fahrerlaubnisklassen

  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit bei Kl. L:  40 km/h, bei Anhängerbetrieb 25 km/h 

   

  • Einschluss der Kl. L bei Kl. B 
  • Einschluss der Kl. T bei Kl. CE 
  • Einschluss der Kl. AM bei Kl. T 

   

  • Für den Erwerb der Kl. L ist kein praktischer Unterricht und auch keine praktische Prüfung vorgeschrieben. 

Dokumente:

Anmeldeformular

Fahrerlaubnis-Klasse L:


Mit der Klasse L dürfen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h geführt werden.

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: keiner
Einschluss: keiner

Kostenvoranschlag Kl. L

Fahrerlaubnis-Klasse T:


Mit der Klasse T dürfen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen bis 40 km/h (jeweils mit Anhänger) gefahren werden.

Mindestalter:

  • 16 Jahre (bis 40 km/h)
  • 18 Jahre (bis 60 km/h)

Vorbesitz: keiner
Einschluss: AM und L


Kostenvoranschlag Kl. T

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