Fahrerlaubnis-Klasse B
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg (außer A1, A2, A) und bis zu 8 Sitzplätzen –
mit Anhänger bis 750 kg oder auch über 750 kg, solange die Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet.
Vorbesitz: nicht erforderlich
Eingeschlossen: AM, L
Mindestalter:
- 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
- 18 Jahre (regulär)
Ausnahmen beim Mindestalter können in begründeten Fällen vom zuständigen Landratsamt/Verkehrsamt entschieden werden.
Kostenvoranschlag Kl. B Ersterwerb
Kostenvoranschlag Kl. B Erweiterung
PKW-Fahrerlaubnis Begleitetes Fahren mit 17 Jahren - Dein Fahrplan zum Führerschein
- 6 Monate vor 17: Start der Fahrschulausbildung
- 3 Monate vor 17: Theorieprüfung
- 1 Monat vor 17: Praxisprüfung
- Ab 17 Jahren: Prüfungsbescheinigung → Fahren in Begleitung
- Ab 18 Jahren: EU-Kartenführerschein → alleine fahren
Voraussetzungen für Begleitpersonen
- Mindestalter 30 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
Automatikausbildung B197
Mit B197 kannst du die Prüfung im Automatikauto ablegen und danach alle Fahrzeuge der Klasse B, inklusive Schaltwagen, fahren.
Voraussetzungen in der Ausbildung:
- mind. 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen
- erfolgreiche 15-minütige Testfahrt beim Fahrlehrer
Automatikausbildung B78
Die Schlüsselzahl 78 bedeutet: Die Fahrausbildung und Prüfung wurden nur auf Automatik absolviert.
Damit dürfen ausschließlich Automatikfahrzeuge gefahren werden.
Eine Erweiterung auf Schaltwagen ist jederzeit möglich:
- mind. 10 Schalt-Fahrstunden
- Testfahrt beim Fahrlehrer
Damit wird die Automatikbeschränkung aus dem Führerschein entfernt.
Fahrerlaubnis-Klasse B96
(kleiner Anhänger-Führerschein)
Mit der Schlüsselzahl 96 dürfen Fahrzeugkombinationen aus einem Pkw der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg gefahren werden – solange die Gesamtmasse der Kombination zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt.
Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren), sonst 18
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: keiner
Automatikausbildung BE
(großer Anhänger-Führerschein)
Fahrzeugkombinationen aus einem Pkw der Klasse B und einem Anhänger/Sattelanhänger mit bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren), sonst 18
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: keiner
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