Aufbauseminare ASF und Fahreignungsseminare FES 

Wir sind eine lizenzierte Fahrschule für ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger) und FES (Fahreignungsseminar) und bieten diese regelmäßig an.
Wichtig: Melde dich sofort nach Erhalt der behördlichen Anordnung an, damit keine Fristen verpasst werden.


ASF-Ablauf:

  • Gruppen von 6–12 Teilnehmern
  • 4 Theoriesitzungen à 135 Minuten
  • 1 Beobachtungsfahrt zwischen Sitzung 1 und 2


Einzelseminare:
Nur mit behördlicher Genehmigung möglich und deutlich teurer.

Aufbauseminar für Fahranfänger:


 

Ein ASF-Seminar wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn es während der Probezeit (2 Jahre) zu bestimmten Verstößen kommt. 

Im Seminar werden die begangenen Fehler besprochen und Strategien zur sicheren, regelkonformen Fahrweise entwickelt. 

Nach Abschluss erhältst du eine Teilnahmebescheinigung für die Behörde.
Wichtig: Wird das ASF nicht fristgerecht abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. 


Termine: nach Absprache 

Fahreignungsseminar für Kraftfahrer:


Faltblatt Fahreignungsregister

Formular Punkteabfrage KBA


Termine des nächsten Fahreignungsseminars:         nach Vereinbarung

 

Jeder Kraftfahrer kann kostenlos seinen Punktestand beim KBA in Flensburg abfragen. Hierzu genügt ein formloses Schreiben mit Zusendung einer Personalausweiskopie an: 

   

   Kraftfahrt-Bundesamt

   24932 Flensburg

 

 Infos unter: www.kba.de

   

Zu beachten ist, dass für die Begleitpersonen zum Autofahren mit 17 die Höchstgrenze von 1 Punkt gilt! 

   

 
Einteilung der Verkehrszuwiderhandlungen:

   

  • schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten 

           (1 Punkt, Tilgung nach 2 1/2 Jahren) 

  • Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug/ Sperre und besonders schwere Ordnungswidrigkeiten 

           (2 Punkte,  Tilgung nach 5 Jahren) 

  • Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug/Sperre 

           (3 Punkte, Tilgung nach 10 Jahren) 

   

   

Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem:

   

   1-3 Punkte    Vormerkung

                        (1 Punkt Abzug durch freiwillige Teilnahme 

                        an einem Fahreignungsseminar möglich) 

   4-5 Punkte    Ermahnung mit Information durch die Straßenverkehrsbehörde 

                        (1 Punkt Abzug durch freiwillige Teilnahme 

                        an einem Fahreignungsseminar möglich) 

   6-7 Punkte    Verwarnung durch die Straßenverkehrsbehörde 

                        (kein Punkteabbau mehr möglich)  

  ab 8 Punkte   Fahrerlaubnisentzug

   

   

Überliegefrist:

   

Die Überliegefrist beträgt 1 Jahr. Sie ist notwendig, um den tatsächlichen Punktestand zu bereits vorhandenen Punkte feststellen zu können, der erst nach der Tilgungsfrist bekannt werden kann. Dieser Sachverhalt ergibt sich immer dann, wenn die Rechtskraft von Zuwiderhandlungen, deren Tattag innerhalb der Tilgungsdauer vorhandener Punkte liegt, erst nach der Tilgungsreife vorhandener Punkte (also in der Überliegefrist) eintritt. Damit wird auch der Fahrerlaubnisbehörde die Verwertung von Eintragungen, deren Tilgungsfrist erreicht ist, ermöglicht, sofern weitere Verstöße vorliegen, deren Tattag vor dem Ende der Tilgungsfrist, aber deren Rechtskraft jedoch danach liegt.  

Manchmal braucht es einen zweiten Anlauf – und den gestalten wir fair, praxisnah und respektvoll. In unseren ASF- und FES-Seminaren bekommst du Unterstützung, um wieder sicher, verantwortungsvoll und mit einem guten Gefühl unterwegs zu sein.