Fahrerlaubnis-Klasse A:
Fahrerlaubnisklasse A
Krafträder über 50 ccm oder mehr als 45 km/h,
sowie dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW.
Mindestalter:
- 20 Jahre (mit 2 Jahren A2)
- 21 Jahre (dreirädrige Kfz)
- 24 Jahre (Direkteinstieg)
Vorbesitz: nicht erforderlich
Eingeschlossen: AM, A1, A2
Fahrerlaubnisklasse A80
Für Motorradfahrschüler zwischen 21 und 24 Jahren:
Ausbildung wie Klasse A, jedoch bis 24 Jahren nur dreirädrige Kfz erlaubt.
Gefahren werden dürfen: A2-Krafträder, eingeschlossen AM & A1.
Mit 24 Jahren automatische Freigabe der Klasse A –
keine weitere Prüfung, keine Umschreibung nötig.
Gilt europaweit.
Fahrerlaubnis-Klasse A2:
Fahrerlaubnisklasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung und max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Eingeschlossen: AM, A1
Tipp: Die Klasse A2 lässt sich sinnvoll mit dem Führerschein B kombinieren – spart Zeit und Kosten.
Fahrerlaubnis-Klasse A1:
Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder bis 125 ccm, max. 11 kW und 0,1 kW/kg.
Auch dreirädrige Kfz bis 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Eingeschlossen: AM
Schlüsselzahl B196
Erlaubt das Fahren von A1-Motorrädern ohne Prüfung, nur in Deutschland.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Klasse B seit mind. 5 Jahren
- Fahrschulbescheinigung über 4 Doppelstunden Theorie + 5 Doppelstunden Praxis
Fahrerlaubnis-Klasse AM:
Fahrerlaubnisklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h und 50 ccm (oder bis 4 kW bei E-Motor).
Auch Fahrräder mit Hilfsmotor, sowie drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und max. 4 kW (bei 4-rädrigen max. 350 kg Leergewicht).
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: keine
Wichtig:
Die Ausbildung und Prüfung muss auf einem Zweirad erfolgen – nicht auf einem Microcar.
Mofa-Prüfbescheinigung:
Mofa-Prüfbescheinigung
Zum Führen eines Mofas bis 25 km/h benötigt man eine Mofa-Prüfbescheinigung (keine Fahrerlaubnis).
Dafür sind 6 Theorie-Doppelstunden, 1 Praxis-Doppelstunde und eine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Stufenregelung Motorrad (A1 → A2 → A)
Die Motorradführerscheine bauen stufenweise aufeinander auf.
Ein automatischer Aufstieg nach 2 Jahren findet nicht mehr statt – dafür ist eine Aufstiegsprüfung notwendig.
Ablauf:
- Nach 2 Jahren A1 → A2
- Nach 2 Jahren A2 → A
Vorteile beim Aufstieg:
- keine Theorieausbildung
- keine Theorieprüfung
- keine Pflicht-Sonderfahrten
- wenige praktische Übungsstunden (je nach Können)
- verkürzte praktische Prüfung
Direkteinstieg Klasse A (ohne A1/A2):
Nur möglich ab 24 Jahren, mit voller Theorie, Praxis und allen Sonderfahrten.
Gern beraten wir euch persönlich dazu!
Schutzkleidung für Fahrschüler in der Zweiradausbildung
Für die Ausbildung und Prüfung der Klassen A, A1, A2 und AM ist vollständige Motorradschutzkleidung vorgeschrieben. Dazu gehören:
- passender Motorradhelm
- Motorradhandschuhe
- Motorradjacke (eng anliegend, mit Rückenprotektor)
- Motorradhose
- Motorradstiefel mit Knöchelschutz
Winterregelung bei den Zweiradklassen
Vom 01. November bis 31. März gilt bei DEKRA das Winterprinzip:
Wird eine praktische Prüfung der Klassen A, A2, A1 oder AM wegen schlechten Wetters abgesagt, trägt der Fahrschüler die Prüfungsgebühr.
Unser Tipp:
Beginnt frühzeitig mit der Ausbildung, damit die praktische Prüfung spätestens bis 30.10. abgelegt werden kann – so vermeidet ihr unnötige Kosten.
Ob Roller oder Motorrad – auf zwei Rädern erlebst du echtes Freiheitsgefühl. Wir bringen dir das sichere Handling, die richtige Technik und das gute Gefühl, jede Kurve souverän zu meistern.