Gefahrgut - Schulung der Fahrzeugführer nach ADR/ GGVSEB

Seit dem Jahr 2000 wurden in der Fahrschule Oehm unzählige Gefahrgutfahrer ausgebildet. Viele kommen in regelmäßigen Abständen wieder, denn aller 5 Jahre ist eine Auffrischung des Gefahrgutscheins -auch ADR-Schein genannt- erforderlich. 

   

Im "ADR" sind die international gültigen Gefahrgutvorschriften zusammengefasst. "GGVSEB" ist die Abkürzung für Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschiff und stellt die deutsche Verordnung dar. 

   

Gefahrgüter werden in folgende Klassen eingeteilt:

   

1:     Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 

2:     Gase 

3:     Entzündbare flüssige Stoffe 

4.1:  Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive                   feste Stoffe 

4.2:  Selbstentzündliche Stoffe 

4.3:  Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 

5.1:  Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe 

5.2:  Organische Peroxide 

6.1:  Giftige Stoffe 

6.2:  Ansteckungsgefährliche Stoffe 

7:     Radioaktive und spaltbare Stoffe 

8:     Ätzende Stoffe 

9:     Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände   

   

   

Wir erteilen gern Auskunft, welcher ADR-Schein mit welcher ADR-Klasse für den jeweiligen Transport benötigt wird. 

ADR-Basiskurs

ADR-Auffrischung

ADR-Aufbaukurs Tank

ADR-Explosivkurs

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