Mofa-Prüfbescheinigung:
Der Mofa-Schein ist keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne. Zum Führen von Mofas bis 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Hierzu ist die Teilnahme in der Fahrschule an 6 Theorie-Doppelstunden sowie einer Praxis-Doppelstunde vorgeschrieben. Die Prüfung wird lediglich in der Theorie absolviert.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
09.12.2023 (Modul 3)
--> ausgebucht
09.03.2024 (Modul 1)
--> noch 2 Plätze frei
13.04.2024 (Modul 2)
--> noch 8 Plätze frei
25.05.2024 (Modul 3)
--> noch 2 Plätze frei
15.06.2024 (Modul 5)
20.07.2024 (Modul 4)
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
03.01.2024
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Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG:
06.02.2024