Fahrerlaubnis-Klasse T:

 

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

 

Mindestalter: 16 Jahre (bei 40 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)

                    18 Jahre (bei 60 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)

 

Vorbesitz: nicht erforderlich

 

Einschluss: Kl. AM und L

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

freie Termine      Module BKrFQG:

  

 

19.10.2024 (Modul 3)

3 Plätze frei

 

16.11.2024 (Modul 4)

6 Plätze frei

 

07.12.2024 (Modul 5)

8 Plätze frei

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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:

 

08.10.2024

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Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

27.11.2024

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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):

 

25.11.2024