Fahrerlaubnis-Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre (bei 40 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)
18 Jahre (bei 60 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: Kl. AM und L
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
19.10.2024 (Modul 3)
3 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
6 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
8 Plätze frei
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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:
08.10.2024
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
27.11.2024
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
25.11.2024