Fahrerlaubnis-Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre (bei 40 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)
18 Jahre (bei 60 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: Kl. AM und L
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Geplante Termine:
Module BKrFQG:
LKW-Theoriekurs: 15.03.2021
Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG: 24.03.2021
Aufgrund der aktuellen Situation sind kurzfristige Stornierungen möglich. ____________________
Wir befinden uns in der 20. Woche der Fahrschulschließung seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 und bitten um Verständnis bei längeren Wartezeiten.