Fahrerlaubnis-Klasse T:

 

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

 

Mindestalter: 16 Jahre (bei 40 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)

                    18 Jahre (bei 60 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)

 

Vorbesitz: nicht erforderlich

 

Einschluss: Kl. AM und L

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

Module BKrFQG:

 

21.10.2023 (Modul 1)

--> ausgebucht

 

23.10.2023 (Modul 1)

24.10.2023 (Modul 2)

25.10.2023 (Modul 3)

26.10.2023 (Modul 4)

27.10.2023 (Modul 5)

 

11.11.1023 (Modul 2)

--> ausgebucht

 

09.12.2023 (Modul 3) 

--> ausgebucht

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Sportboot-Führerschein See/ Binnen:

 

03.11.2023 

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Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

07.11.2023