Fahrerlaubnis-Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre (bei 40 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)
18 Jahre (bei 60 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: Kl. AM und L
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
24.08.2024 (Modul 1)
6 Plätze frei
09.09.2024 (Modul 1)
15 Plätze frei
10.09.2024 (Modul 2)
15 Plätze frei
11.09.2024 (Modul 3)
15 Plätze frei
12.09.2024 (Modul 4)
15 Plätze frei
13.09.2024 (Modul 5)
15 Plätze frei
21.09.2024 (Modul 2)
10 Plätze frei
19.10.2024 (Modul 3)
10 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
12 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
12 Plätze frei
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
21.08.2024
(7 Plätze frei)
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LKW-Theoriekurs:
30.07.2024