Fahrerlaubnis-Klasse L:

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Vorbesitz: nicht erforderlich

 

Einschluss: keine

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

Module BKrFQG:

 

09.12.2023 (Modul 3) 

--> ausgebucht

09.03.2024 (Modul 1)

--> noch 2 Plätze frei

13.04.2024 (Modul 2)

--> noch 8 Plätze frei

25.05.2024 (Modul 3)

--> noch 2 Plätze frei

15.06.2024 (Modul 5)

20.07.2024 (Modul 4) 

 

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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):

 

03.01.2024

 

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Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG:

 

06.02.2024