Fahrerlaubnis-Klasse L:

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Vorbesitz: nicht erforderlich

 

Einschluss: keine

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

freie Termine      Module BKrFQG:

 

 

 

09.09.2024 (Modul 1)

5 Plätze frei

 

10.09.2024 (Modul 2)

5 Plätze frei

 

11.09.2024 (Modul 3)

6 Plätze frei

 

12.09.2024 (Modul 4)

6 Plätze frei

 

13.09.2024 (Modul 5)

6 Plätze frei

 

21.09.2024 (Modul 2)

6 Plätze frei

 

19.10.2024 (Modul 3)

6 Plätze frei

 

16.11.2024 (Modul 4)

10 Plätze frei

 

07.12.2024 (Modul 5)

10 Plätze frei

 

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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:

 

08.10.2024

 

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Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

27.11.2024

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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):

 

25.11.2024