Fahrerlaubnis-Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: keine
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
22.04.2022 (Modul 5) --> ausgebucht
08.05.2023 (Modul 1)
09.05.2023 (Modul 2)
10.05.2023 (Modul 3)
11.05.2023 (Modul 4)
12.05.2023 (Modul 5)
13.05.2023 (Modul 1) -->
ausgebucht
17.06.2023 (Modul 2)
08.07.2023 (Modul 3)
26.08.2023 (Modul 4)
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LKW-Theoriekurs:
18.04.2023
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ADR-Kurse:
02.06.2023 Basiskurs
09.06.2023 Auffrischung