Fahrerlaubnis-Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: keine
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
09.09.2024 (Modul 1)
5 Plätze frei
10.09.2024 (Modul 2)
5 Plätze frei
11.09.2024 (Modul 3)
6 Plätze frei
12.09.2024 (Modul 4)
6 Plätze frei
13.09.2024 (Modul 5)
6 Plätze frei
21.09.2024 (Modul 2)
6 Plätze frei
19.10.2024 (Modul 3)
6 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
10 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
10 Plätze frei
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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:
08.10.2024
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
27.11.2024
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
25.11.2024