Fahrerlaubnis-Klasse L:

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Vorbesitz: nicht erforderlich

 

Einschluss: keine

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

Module BKrFQG:

 

22.04.2022 (Modul 5) --> ausgebucht

08.05.2023 (Modul 1)

09.05.2023 (Modul 2)

10.05.2023 (Modul 3)

11.05.2023 (Modul 4)

12.05.2023 (Modul 5)

13.05.2023 (Modul 1) -->

ausgebucht

17.06.2023 (Modul 2)

08.07.2023 (Modul 3)

26.08.2023 (Modul 4)

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LKW-Theoriekurs:

 

18.04.2023

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ADR-Kurse:

 

02.06.2023 Basiskurs

09.06.2023 Auffrischung