Fahrerlaubnis-Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: keine
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
11.02.2023 (Modul 3) --> ausgebucht
04.03.2023 (Modul 2) --> ausgebucht
13.03.2023 (Modul 1)
14.03.2023 (Modul 2)
15.03.2023 (Modul 3)
16.03.2023 (Modul 4)
17.03.2023 (Modul 5)
25.03.2023 (Modul 4)
01.04.2023 (Modul 4)
22.04.2022 (Modul 5)
13.05.2023 (Modul 1)
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Aufbauseminar für Fahranfänger ASF:
28.02.2023
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Sportboot-Führerschein:
11.03.2023