Fahrerlaubnis-Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: keine
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
16.05.2022 (Modul 1)
17.05.2022 (Modul 2)
18.05.2022 (Modul 3)
19.05.2022 (Modul 4)
20.05.2022 (Modul 5)
--> ausgebucht
09.07.2022 (Modul 1)
03.09.2022 (Modul 2) --> ausgebucht
10.09.2022 (Modul 4)
24.09.2022 (Modul 3)
08.10.2022 (Modul 3) --> ausgebucht
12.11.2022 (Modul 4)
--> ausgebucht
26.11.2022 (Modul 4)
10.12.2022 (Modul 5)
17.12.2022 (Modul 4)
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LKW-Theoriekurs:
24.05.2022
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Aufbauseminar für Fahranfänger ASF:
14.06.2022
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