Fahrerlaubnis-Klasse CE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre (nur in bestimmten Fällen ab 18 Jahren möglich)
Vorbesitz: Kl. C
Einschluss: BE, C1E, T
Befristung: 5 Jahre, danach jeweils 5 Jahre
(Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung; erneute Feststellung der Eignung jeweils nach 5 Jahren)
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
16.11.2024 (Modul 4)
--> ausgebucht !!!
07.12.2024 (Modul 5)
2 Plätze frei
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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:
08.10.2024
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
27.11.2024
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
15.11.2024