Fahrerlaubnis-Klasse CE:

 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

  

Mindestalter: 21 Jahre (nur in bestimmten Fällen ab 18 Jahren möglich)

 

Vorbesitz: Kl. C

 

Einschluss: BE, C1E, T

 

Befristung: 5 Jahre, danach jeweils 5 Jahre

(Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung; erneute Feststellung der Eignung jeweils nach 5 Jahren)

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

freie Termine      Module BKrFQG:

  

16.11.2024 (Modul 4)

--> ausgebucht !!!

 

07.12.2024 (Modul 5)

2 Plätze frei

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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:

 

08.10.2024

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Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

27.11.2024

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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):

 

15.11.2024