Fahrerlaubnis-Klasse C1:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Kl. B
Einschluss: keine
Befristung: 5 Jahre, danach jeweils 5 Jahre
(Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung; erneute Feststellung der Eignung jeweils nach 5 Jahren)
Unser Schulungsfahrzeug: Fiat Ducato Dethleffs
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
19.10.2024 (Modul 3)
3 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
6 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
8 Plätze frei
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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:
08.10.2024
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
27.11.2024
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
25.11.2024