Fahrerlaubnis-Klasse C:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre (nur in bestimmten Fällen ab 18 Jahren möglich)
Vorbesitz: Kl. B
Einschluss: K. C1
Befristung: 5 Jahre, danach jeweils 5 Jahre
(Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung; erneute Feststellung der Eignung jeweils nach 5 Jahren)
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
21.10.2023 (Modul 1)
--> ausgebucht
23.10.2023 (Modul 1)
24.10.2023 (Modul 2)
25.10.2023 (Modul 3)
26.10.2023 (Modul 4)
27.10.2023 (Modul 5)
11.11.1023 (Modul 2)
--> ausgebucht
09.12.2023 (Modul 3)
--> ausgebucht
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Sportboot-Führerschein See/ Binnen:
03.11.2023
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
07.11.2023