Feuerwehr-Führerschein gemäß Sächsischer Fahrberechtigungsverordnung:
Die Freiwilligen Feuerwehren, die nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes können ehrenamtlichen Helfern den Erwerb einer besonderen Fahrberechtigung, den sogenannten "Feuerwehr-Führerschein", zum Führen von Einsatzfahrzeugen ermöglichen.
Mit der Fahrberechtigung dürfen die ehrenamtlichen Angehörigen der genannten Organisationen und Einrichtungen Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bis 4,75 Tonnen oder sogar bis 7,5 Tonnen auf öffentlichen Straßen führen. Die Fahrberechtigung gilt auch für das Fahren mit Anhänger, sofern die Zug-Kombination die jeweils zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt.
Die Fahrberechtigung berechtigt nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Organisationen oder Einrichtungen (keine Privatfahrten oder sonstigen gewerblichen Fahrten).
Der Antragsteller muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
09.12.2023 (Modul 3)
--> ausgebucht
09.03.2024 (Modul 1)
--> noch 2 Plätze frei
13.04.2024 (Modul 2)
--> noch 8 Plätze frei
25.05.2024 (Modul 3)
--> noch 2 Plätze frei
15.06.2024 (Modul 5)
20.07.2024 (Modul 4)
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
03.01.2024
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Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG:
06.02.2024