Seit 2009 hat sich in Bezug auf die LKW-Fahrerlaubnis grundlegendes geändert. Alle Personen, die den Führerschein gewerblich nutzen, müssen zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine sogenannte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ablegen.
Wir geben Ihnen Auskunft, ob im Einzelfall eine Befreiung vom BKrFQG zutrifft.
Seit 2013 wurde das Mindestalter für die großen LKW-Klassen C und CE auf 21 Jahre heraufgesetzt. Nur für folgenden Personenkreis gilt das Mindestalter für den Erwerb der LKW-Fahrerlaubnis Kl. C und CE von 18 Jahren:
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zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
09.09.2024 (Modul 1)
5 Plätze frei
10.09.2024 (Modul 2)
5 Plätze frei
11.09.2024 (Modul 3)
6 Plätze frei
12.09.2024 (Modul 4)
6 Plätze frei
13.09.2024 (Modul 5)
6 Plätze frei
21.09.2024 (Modul 2)
6 Plätze frei
19.10.2024 (Modul 3)
6 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
10 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
10 Plätze frei
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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:
08.10.2024
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
27.11.2024
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
25.11.2024