Seit 2009 hat sich in Bezug auf die LKW-Fahrerlaubnis grundlegendes geändert. Alle Personen, die den Führerschein gewerblich nutzen, müssen zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine sogenannte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ablegen.
Wir geben Ihnen Auskunft, ob im Einzelfall eine Befreiung vom BKrFQG zutrifft.
Seit 2013 wurde das Mindestalter für die großen LKW-Klassen C und CE auf 21 Jahre heraufgesetzt. Nur für folgenden Personenkreis gilt das Mindestalter für den Erwerb der LKW-Fahrerlaubnis Kl. C und CE von 18 Jahren:
Lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Angebot erstellen.
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
09.12.2023 (Modul 3)
--> ausgebucht
09.03.2024 (Modul 1)
--> noch 2 Plätze frei
13.04.2024 (Modul 2)
--> noch 8 Plätze frei
25.05.2024 (Modul 3)
--> noch 2 Plätze frei
15.06.2024 (Modul 5)
20.07.2024 (Modul 4)
_________________
Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
03.01.2024
__________________
Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG:
06.02.2024