Ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme bei Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten 2 Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Kl. L, AM, T) festgelegt wird.
Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur künftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht wird.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger wird ein "besonderes Aufbauseminar" angeordnet.
Termine Aufbauseminare:
21.08.2024
27.11.2024
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
09.09.2024 (Modul 1)
5 Plätze frei
10.09.2024 (Modul 2)
5 Plätze frei
11.09.2024 (Modul 3)
6 Plätze frei
12.09.2024 (Modul 4)
6 Plätze frei
13.09.2024 (Modul 5)
6 Plätze frei
21.09.2024 (Modul 2)
6 Plätze frei
19.10.2024 (Modul 3)
6 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
10 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
10 Plätze frei
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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:
08.10.2024
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
27.11.2024
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
25.11.2024