Ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme bei Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten 2 Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Kl. L, AM, T) festgelegt wird.  

 

Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur künftigen Vermeidung gesucht.

 

Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht wird.

 

Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.

 

Für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger wird ein "besonderes Aufbauseminar" angeordnet.

 

 

Termin des nächsten Aufbauseminars:

 

nach Vereinbarung

 

 

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

Module BKrFQG:

 

22.04.2022 (Modul 5) --> ausgebucht

08.05.2023 (Modul 1)

09.05.2023 (Modul 2)

10.05.2023 (Modul 3)

11.05.2023 (Modul 4)

12.05.2023 (Modul 5)

13.05.2023 (Modul 1) -->

ausgebucht

17.06.2023 (Modul 2)

08.07.2023 (Modul 3)

26.08.2023 (Modul 4)

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LKW-Theoriekurs:

 

18.04.2023

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ADR-Kurse:

 

02.06.2023 Basiskurs

09.06.2023 Auffrischung