Fahrerlaubnis-Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 17 Jahre für Begleitetes Fahren, sonst 18 Jahre
Vorbesitz: Kl. B
Einschluss: keine
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Geplante Termine:
Module BKrFQG:
LKW-Theoriekurs: 15.03.2021
Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG: 24.03.2021
Aufgrund der aktuellen Situation sind kurzfristige Stornierungen möglich. ____________________
Wir befinden uns in der 20. Woche der Fahrschulschließung seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 und bitten um Verständnis bei längeren Wartezeiten.