Fahrerlaubnis-Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.)
kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss: Kl. AM und L
Mindestalter: 17 Jahre für Begleitetes Fahren
18 Jahre ohne Begleitpersonen
Zu Abweichungen vom Mindestalter entscheidet das zuständige Landratsamt/ Verkehrsamt zusammen mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Nähere Informationen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
09.12.2023 (Modul 3)
--> ausgebucht
09.03.2024 (Modul 1)
--> noch 2 Plätze frei
13.04.2024 (Modul 2)
--> noch 8 Plätze frei
25.05.2024 (Modul 3)
--> noch 2 Plätze frei
15.06.2024 (Modul 5)
20.07.2024 (Modul 4)
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
03.01.2024
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Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG:
06.02.2024