Fahrerlaubnis-Klasse B:

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.)

 

 

kein Vorbesitz erforderlich

 

Einschluss: Kl. AM und L

 

Mindestalter: 17 Jahre für Begleitetes Fahren

                    18 Jahre ohne Begleitpersonen

 

Zu Abweichungen vom Mindestalter entscheidet das zuständige Landratsamt/ Verkehrsamt zusammen mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

  

Nähere Informationen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.

 

Ausnahmeregelung zum Mindestalter für die Fahrerlaubnis Klasse B
Merkblatt des Landratsamtes Vogtlandkreis
Merkblatt_Mindestalter_Kl_B.doc
Microsoft Word Dokument 259.5 KB

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

freie Termine      Module BKrFQG:

  

 

19.10.2024 (Modul 3)

3 Plätze frei

 

16.11.2024 (Modul 4)

6 Plätze frei

 

07.12.2024 (Modul 5)

8 Plätze frei

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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:

 

08.10.2024

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Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

27.11.2024

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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):

 

25.11.2024