Fahrerlaubnis-Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.)
kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss: Kl. AM und L
Mindestalter: 17 Jahre für Begleitetes Fahren
18 Jahre ohne Begleitpersonen
Zu Abweichungen vom Mindestalter entscheidet das zuständige Landratsamt/ Verkehrsamt zusammen mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Nähere Informationen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Geplante Termine:
Module BKrFQG:
LKW-Theoriekurs: 15.03.2021
Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG: 24.03.2021
Aufgrund der aktuellen Situation sind kurzfristige Stornierungen möglich. ____________________
Wir befinden uns in der 20. Woche der Fahrschulschließung seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 und bitten um Verständnis bei längeren Wartezeiten.