6 Monate vor dem 17. Lebensjahr: Beginn der Ausbildung in der Fahrschule
3 Monate vor dem 17. Lebensjahr: Theorieprüfung
1 Monat vor dem 17. Lebensjahr: Praxisprüfung
Vollendung des 17. Lebensjahres: Aushändigung der Prüfungsbescheinigung, Fahren in Begleitung
Vollendung des 18. Lebensjahres: Aushändigung des EU-Kartenführerscheins, unbeschränkte Fahrerlaubnis
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
BF17 wirkt sich nicht nur positiv auf die Unfallzahlen von Fahranfängern aus. Auch viele Kfz-Versicherer honorieren die Teilnahme am Programm mit niedrigen Tarifen. Dies hat das Vergleichsportal
transparo ermittelt.
Nutzt der Führerscheinneuling das Auto seiner Eltern oder einen Zweitwagen, den die Erziehungsberechtigten auf ihren Sprössling anmelden, ist eine Ersparnis bei der Haftpflicht bis zu 20,69 % möglich. Jugendliche, die ein eigenes Auto bekommen haben, können gegenüber anderen Fahranfängern sogar bis zu 22,22 % sparen. Auch bei Teil- und Vollkasko sind teils erhebliche Rabatte möglich.
(Quelle: Zeitschrift "Fahrschule" Das Magazin für erfolgreiche Fahrlehrer 10/2013)
Für den Erwerb des Führerscheins mit 17 Jahren genügt bei geschiedenen Paaren die Zustimmung eines Elternteils (AG München, Az.: 609 F 2941/13).
(Quelle: Zeitschrift "FimenAuto" 01/2014
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
19.10.2024 (Modul 3)
3 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
6 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
8 Plätze frei
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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:
08.10.2024
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
27.11.2024
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
25.11.2024