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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren - Fahrplan zum Führerschein

6 Monate vor dem 17. Lebensjahr: Beginn der Ausbildung in der Fahrschule

3 Monate vor dem 17. Lebensjahr: Theorieprüfung

1 Monat   vor dem 17. Lebensjahr: Praxisprüfung

Vollendung des 17. Lebensjahres: Aushändigung der Prüfungsbescheinigung, Fahren in Begleitung

Vollendung des 18. Lebensjahres: Aushändigung des EU-Kartenführerscheins, unbeschränkte Fahrerlaubnis

 

Voraussetzungen für Begleitpersonen:

  •  Mindestalter 30 Jahre
  •  mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Kl. B
  •  maximal 1 Punkt im neuen Fahreignungsregister Flensburg

Begleitetes Fahren lohnt sich

BF17 wirkt sich nicht nur positiv auf die Unfallzahlen von Fahranfängern aus. Auch viele Kfz-Versicherer honorieren die Teilnahme am Programm mit niedrigen Tarifen. Dies hat das Vergleichsportal transparo ermittelt.  

 

Nutzt der Führerscheinneuling das Auto seiner Eltern oder einen Zweitwagen, den die Erziehungsberechtigten auf ihren Sprössling anmelden, ist eine Ersparnis bei der Haftpflicht bis zu 20,69 % möglich. Jugendliche, die ein eigenes Auto bekommen haben, können gegenüber anderen Fahranfängern sogar bis zu 22,22 % sparen. Auch bei Teil- und Vollkasko sind teils erhebliche Rabatte möglich.

(Quelle: Zeitschrift "Fahrschule" Das Magazin für erfolgreiche Fahrlehrer 10/2013)



Kurz-Urteil

Für den Erwerb des Führerscheins mit 17 Jahren genügt bei geschiedenen Paaren die Zustimmung eines Elternteils (AG München, Az.: 609 F 2941/13).

(Quelle: Zeitschrift "FimenAuto" 01/2014

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

freie Termine      Module BKrFQG:

  

 

19.10.2024 (Modul 3)

3 Plätze frei

 

16.11.2024 (Modul 4)

6 Plätze frei

 

07.12.2024 (Modul 5)

8 Plätze frei

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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:

 

08.10.2024

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Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

27.11.2024

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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):

 

25.11.2024