Weiterbildungsscheck - betrieblich                                                     Antragsteller: Unternehmen

Die EU und der Freistaat Sachsen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen. Dabei werden zwischen 50 und      70 % der Weiterbildungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert.

 

Der Förderantrag ist vor Maßnahmebeginn zu stellen. Die Antragsbearbeitungszeit bei der SAB dauert ca. 8 Wochen. Erst nach Eingangsbestätigung durch die Sächsische Aufbaubank kann mit der Weiterbildungsmaßnahme begonnen werden.

 

 

Alle Infos und Antragsformulare unter:

   www.sab.sachsen.de

      -->  Weiterbildungsscheck betrieblich

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

freie Termine      Module BKrFQG:

  

 

19.10.2024 (Modul 3)

3 Plätze frei

 

16.11.2024 (Modul 4)

6 Plätze frei

 

07.12.2024 (Modul 5)

8 Plätze frei

_________________

 

Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:

 

08.10.2024

_________________

 

Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

27.11.2024

_________________

 

Fahreignungsseminar (Punkteabbau):

 

25.11.2024