Die EU und der Freistaat Sachsen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen. Dabei werden zwischen 50 und 70 % der Weiterbildungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert.
Der Förderantrag ist vor Maßnahmebeginn zu stellen. Die Antragsbearbeitungszeit bei der SAB dauert ca. 8 Wochen. Erst nach Eingangsbestätigung durch die Sächsische Aufbaubank kann mit der Weiterbildungsmaßnahme begonnen werden.
Alle Infos und Antragsformulare unter:
--> Weiterbildungsscheck betrieblich
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
19.10.2024 (Modul 3)
3 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
6 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
8 Plätze frei
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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:
08.10.2024
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
27.11.2024
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
25.11.2024