Die EU und der Freistaat Sachsen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen. Dabei werden zwischen 50 und 70 % der Weiterbildungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert.
Der Förderantrag ist vor Maßnahmebeginn zu stellen. Die Antragsbearbeitungszeit bei der SAB dauert ca. 8 Wochen. Erst nach Eingangsbestätigung durch die Sächsische Aufbaubank kann mit der Weiterbildungsmaßnahme begonnen werden.
Alle Infos und Antragsformulare unter:
--> Weiterbildungsscheck betrieblich
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
11.02.2023 (Modul 3)
04.03.2023 (Modul 2) --> ausgebucht
13.03.2023 (Modul 1)
14.03.2023 (Modul 2)
15.03.2023 (Modul 3)
16.03.2023 (Modul 4)
17.03.2023 (Modul 5)
25.03.2023 (Modul 4)
01.04.2023 (Modul 4)
22.04.2022 (Modul 5)
13.05.2023 (Modul 1)
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ADR-Auffrischung:
03.02./ 04.02.2023
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Aufbauseminar für Fahranfänger ASF:
28.02.2023
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Sportboot-Führerschein:
11.03.2023