Die EU und der Freistaat Sachsen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen. Dabei werden zwischen 50 und 70 % der Weiterbildungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert.
Der Förderantrag ist vor Maßnahmebeginn zu stellen. Die Antragsbearbeitungszeit bei der SAB dauert ca. 8 Wochen. Erst nach Eingangsbestätigung durch die Sächsische Aufbaubank kann mit der Weiterbildungsmaßnahme begonnen werden.
Alle Infos und Antragsformulare unter:
--> Weiterbildungsscheck betrieblich
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
21.10.2023 (Modul 1)
--> ausgebucht
23.10.2023 (Modul 1)
24.10.2023 (Modul 2)
25.10.2023 (Modul 3)
26.10.2023 (Modul 4)
27.10.2023 (Modul 5)
11.11.1023 (Modul 2)
--> ausgebucht
09.12.2023 (Modul 3)
--> ausgebucht
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Sportboot-Führerschein See/ Binnen:
03.11.2023
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
07.11.2023