Die EU und der Freistaat Sachsen unterstützen Arbeitnehmer, Auszubildende, Berufsfachschüler und geringfügig Beschäftigte, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Für Weiterbildungsmaßnahmen, die den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen, werden derzeit je nach Personenkreis zwischen 50 und 80 % der Weiterbildungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt.
Der Förderantrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Die Bearbeitungszeit bei der SAB dauert ca. 8 Wochen. Erst nach Eingangsbestätigung durch die Sächsische Aufbaubank kann mit der Maßnahme begonnen werden.
Alle Infos und Antragsformulare unter:
--> Weiterbildungsscheck individuell
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
22.04.2022 (Modul 5) --> ausgebucht
08.05.2023 (Modul 1)
09.05.2023 (Modul 2)
10.05.2023 (Modul 3)
11.05.2023 (Modul 4)
12.05.2023 (Modul 5)
13.05.2023 (Modul 1) -->
ausgebucht
17.06.2023 (Modul 2)
08.07.2023 (Modul 3)
26.08.2023 (Modul 4)
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LKW-Theoriekurs:
18.04.2023
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ADR-Kurse:
02.06.2023 Basiskurs
09.06.2023 Auffrischung