Die EU und der Freistaat Sachsen unterstützen Arbeitnehmer, Auszubildende, Berufsfachschüler und geringfügig Beschäftigte, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Für Weiterbildungsmaßnahmen, die den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen, werden derzeit je nach Personenkreis zwischen 50 und 80 % der Weiterbildungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt.
Der Förderantrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Die Bearbeitungszeit bei der SAB dauert ca. 8 Wochen. Erst nach Eingangsbestätigung durch die Sächsische Aufbaubank kann mit der Maßnahme begonnen werden.
Alle Infos und Antragsformulare unter:
--> Weiterbildungsscheck individuell
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
09.09.2024 (Modul 1)
5 Plätze frei
10.09.2024 (Modul 2)
5 Plätze frei
11.09.2024 (Modul 3)
6 Plätze frei
12.09.2024 (Modul 4)
6 Plätze frei
13.09.2024 (Modul 5)
6 Plätze frei
21.09.2024 (Modul 2)
6 Plätze frei
19.10.2024 (Modul 3)
6 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
10 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
10 Plätze frei
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Infoveranstaltung Sportboot-Führerschein:
08.10.2024
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
27.11.2024
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
25.11.2024