Im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.
Das neue Programm zur Weiterbildung:
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 Tonnen) sind.
Allerdings sind verpflichtende Weiterbildungen, wie z.B. die Berufskraftfahrer-Weiterbildung gemäß BKrFQG und die Gefahrgut-Auffrischung gemäß ADR nicht förderfähig.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt für den Güterkraftverkehr (BAG) als Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Alle Infos und Antragsformulare unter www.bag.bund.de.
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
22.04.2022 (Modul 5) --> ausgebucht
08.05.2023 (Modul 1)
09.05.2023 (Modul 2)
10.05.2023 (Modul 3)
11.05.2023 (Modul 4)
12.05.2023 (Modul 5)
13.05.2023 (Modul 1) -->
ausgebucht
17.06.2023 (Modul 2)
08.07.2023 (Modul 3)
26.08.2023 (Modul 4)
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LKW-Theoriekurs:
18.04.2023
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ADR-Kurse:
02.06.2023 Basiskurs
09.06.2023 Auffrischung