Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T müssen zusammen mit dem Führerscheinantrag eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (z.B. Optiker) einreichen, die nicht älter als 2 Jahre sein darf.
Unser Optiker in Rodewisch:
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Bewerber um eine Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E müssen zusammen mit dem Führerscheinantrag ein augenärztliches Zeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung bzw. eine arbeitsmedizinische Bescheinigung einreichen, die nicht älter als 1 Jahr sein darf.
Wir unterstützen unsere Fahrerlaubnisbewerber bei der Suche nach dem geeigneten Arzt.
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
09.12.2023 (Modul 3)
--> ausgebucht
09.03.2024 (Modul 1)
--> noch 2 Plätze frei
13.04.2024 (Modul 2)
--> noch 8 Plätze frei
25.05.2024 (Modul 3)
--> noch 2 Plätze frei
15.06.2024 (Modul 5)
20.07.2024 (Modul 4)
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Fahreignungsseminar (Punkteabbau):
03.01.2024
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Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG:
06.02.2024