Mofa-Prüfbescheinigung:
Der Mofa-Schein ist keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne. Zum Führen von Mofas bis 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Hierzu ist die Teilnahme in der Fahrschule an 6 Theorie-Doppelstunden sowie einer Praxis-Doppelstunde vorgeschrieben. Die Prüfung wird lediglich in der Theorie absolviert.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
freie Termine Module BKrFQG:
15.06.2024 (Modul 5)
ausgebucht
20.07.2024 (Modul 4)
8 Plätze frei
24.08.2024 (Modul 1)
10 Plätze frei
21.09.2024 (Modul 2)
10 Plätze frei
19.10.2024 (Modul 3)
10 Plätze frei
16.11.2024 (Modul 4)
10 Plätze frei
07.12.2024 (Modul 5)
10 Plätze frei
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
03.04.2024
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LKW-Theoriekurs:
05.03.2024