Fahrerlaubnis-Klasse A:
Mindestalter: 20 Jahre (bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz Kl. A2)
21 Jahre (für die dreirädrigen Kraftfahrzeuge)
24 Jahre (bei Direkteinstieg)
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: Kl. AM, A1, A2
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Geplante Termine:
Module BKrFQG:
LKW-Theoriekurs: 15.03.2021
Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG: 24.03.2021
Aufgrund der aktuellen Situation sind kurzfristige Stornierungen möglich. ____________________
Wir befinden uns in der 20. Woche der Fahrschulschließung seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 und bitten um Verständnis bei längeren Wartezeiten.