Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre (bei 40 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)
18 Jahre (bei 60 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit)
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluss: Kl. AM und L
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Aktuelle Termine:
Theorieunterricht Fahrerlaubnis jeden Montag 18.00 Uhr - 21.00 Uhr
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Module BKrFQG:
--> ausgebucht
--> ausgebucht
--> ausgebucht
07.06.2019 (Modul 1)
--> ausgebucht
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Gefahrgut Auffrischung ADR
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