Ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme bei Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten 2 Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Kl. L, AM, T) festgelegt wird.
Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur künftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht wird.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilname an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger wird ein "besonderes Aufbauseminar" angeordnet.
Termine Gruppenseminar:
14.01.2020 - 04.02.2020
Beginn des nächsten Einzelseminars:
Termine kurzfristig nach Vereinbarung
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Aktuelle Termine:
Theorieunterricht Fahrerlaubnis-Grundstoff jeden Montag 18.00 Uhr - 21.00 Uhr
Die Anmeldefristen betragen 5-6 Monate.
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Module BKrFQG:
--> ausgebucht
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Aufbauseminar für Fahranfänger (Probezeit):
14.01.2020
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Sportboot-Führerschein Funk UBI/SRC:
04.12.2019 18.00 Uhr
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LKW-Theoriekurs:
11.11.-29.11.2019
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Gabelstaplerkurs:
31.01. - 03.02.2020